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TC Rutesheim gegen Missbrauch

Ehrenkodex der Württembergischen Sportjugend (WSJ)

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Verhaltensregeln zum Kindeswohl

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Die folgenden Regeln legen fest, welches Verhalten beim TCR erlaubt ist und erleichtern, ein Fehlverhalten von vornherein zu vermeiden oder bei Bedarf anzusprechen und aufzuklären.

  1. Zur Wahrung des Rechts auf körperliche und physische Unversehrtheit der Kinder: Es wird grundsätzlich der Wille der Kinder und Jugendlichen respektiert. Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen, es finden keinerlei körperliche Kontakte gegen den Willen der Kinder und Jugendliche statt. Kommt es dennoch zu Handlungen

  2. dieser Art und Weise, führt dies ausnahmslos zur strafrechtlichen Verantwortung.

  3. Bestehende oder entstehende Privatbeziehungen zwischen Kindern und Jugendlichen und Trainer/in sollen offen gelegt werden. Private Treffen zwischen einzelnen Kindern und dem/der Trainer/-in bzw. Übungsleiter/-in sollten generell vermieden werden. Besondere Belohnungen und Geschenke einzelner Sportler, bspw. nach guten Leistungen, werden mit einer dritten Person besprochen.

  4. Dusch- und Umkleidesituation: Umkleide- und Duschmöglichkeiten stehen getrennt für Mädchen und Jungen zur Verfügung. Der/die Trainer/-in bzw. der/die Übungsleiter/-in duscht grundsätzlich nicht mit den Kindern und vermeidet zusätzlich das Betreten der Umkleiden. Sollte ein Betreten der Umkleiden trotzdem notwendig sein, soll der Eintritt nur nach Anklopfen abgesprochen sein.

  5. Vereins- und Wettkampffahrten bzw. Trainingslager: Ausfahrten zu Wettkämpfen und Trainingslager mit Übernachtungen finden grundsätzlich mit mindestens zwei Personen statt (4-Augen-Prinzip). Wenn möglich, schlafen Trainer/innen bzw. Betreuer/innen getrennt von den Kindern und Jugendlichen.

  6. Umgangsformen und Sprache des TCR: Sexistische und gewalttätig klingende Äußerungen werden ebenso wenig wie Beleidigungen von und unter den Trainierenden akzeptiert.

  7. Regeln des gegenseitigen Miteinanders: Übungsleiter/innen und Trainer/innen, die regelmäßig mit jungen Menschen zusammenarbeiten, reflektieren ihr eigenes Handeln regelmäßig. In Kontakt mit anderen Menschen ist es wichtig, Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Berührungen wahrzunehmen, zu achten und zu reagieren, ihm Respekt und Rücksichtnahme zeigen

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Was ist Missbrauch?

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  • Missbrauch oder Sexuelle Gewalt oder sexueller Missbrauch, ist ein Thema, über das nur selten gesprochen wird.

  • Doch es ist wichtig, darüber Bescheid zu wissen und zu wissen, was man dagegen tun kann.

  • Kinder und Jugendliche sind niemals schuld, wenn sie sexuell missbraucht werden.

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Betroffene Kinder und Jugendliche denken aber genau das und schämen sich – und die Erwachsenen, die die Kinder missbraucht haben, bestärken die Kinder darin, weil die Betroffenen dann nicht darüber reden.

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DAS ist MISSBRAUCH:

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  • Wenn eine erwachsene Person ein Mädchen oder einen Jungen gegen ihren oder seinen Willen berührt.

  • Wenn eine erwachsene Person ein Mädchen oder einen Jungen so berührt, dass es ihm unangenehm ist.

  • Wenn die Person Geschlechtsteile eines Mädchen oder Jungen anfasst oder sie bittet, sie anzufassen.

  • Wenn die Person sich vor einem/r Kind oder Jugendlichen selbst befriedigt.

  • Wenn die Person Fotos oder Videos macht, auf denen die Kinder oder Jugendlichen nackt zu sehen sind.

  • Wenn die Person diese Fotos und Videos anderen weitergibt oder verkauft.

  • Wenn die Person Kinder oder Jugendliche bedrängt, mit ihm Sex-Fotos oder -Videos anzuschauen.

  • Wenn die Person ein Kind oder einen Jugendlichen zwingen will, mit ihm Sex zu haben.

 

Mögliches Verhalten

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Kinder und Jugendliche, die sexuell missbraucht werden,

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  • versuchen im Anschluss alles richtig zu machen und nicht aufzufallen.

  • ziehen sich zurück und brechen Kontakte zu Freunden ab.

  • werden krank. Sie leiden zum Beispiel an Kopf- und Bauchschmerzen, schlafen schlecht oder entwickeln Hautkrankheiten.

  • fügen sich selbst Schmerzen zu und verletzen sich.

  • essen zu wenig oder zu viel.

  • nehmen Drogen, trinken Alkohol oder entwickeln andere Süchte, um das Erlebte zu verdrängen.

  • verhalten sich nicht mehr altersgerecht.

  • überschreiten Grenzen und halten sich nicht an Regeln.

  • wirken ängstlich oder verhalten sich aggressiv.

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Aufgabenbeschreibung Kinder- und Jugendschutz-Beauftragte

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Information, Sensibilisierung und Aufklärung zu Themen der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

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  1. Die Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten sind vertrauensvolle Ansprechpartner für Betroffene und diejenigen, die etwas beobachten. Sie nehmen Missbrauchshinweise entgegen und leiten im Falle eines Verdachtes entsprechende Schritte ein.

  2. Die Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten halten Kontakt zu Fachkräften der regionalen Sportbünde sowie anderen Stellen, die sich mit der Verhinderung von Missbrauch befassen.

  3. Die Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten koordinieren in Zusammenarbeit mit dem Vorstand und der Geschäftsstelle Missbrauch vermeidende Maßnahmen im Verein wie z.B. Organisation von Workshops, Infoveranstaltungen für Jugendleiter, Eltern, Jugendtrainer- und Betreuer.

  4. Die Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten sorgen für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich des Konzepts TCR gegen Missbrauch.

  5. Die Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten stellen unterstützt durch die Vertrauensleute der Abteilungen sicher, dass alle Betreuer/-innen, Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen von Jugendlichen und Kindern den Ehrenkodex unterschrieben haben. Der original unterschriebene Ehrenkodex wird bei den Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten oder in der Geschäftsstelle abgelegt.

  6. Die Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten stellen sicher, dass alle Betreuer/-innen, Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen von Jugendlichen und Kindern ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag vorgelegt haben. Die Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten erstellen zu jedem vorgelegten Dokument ein Archivierungsprotokoll (das Dokument selbst wird nicht bei uns abgelegt). Der Nachweis muss alle fünf Jahre wiederholt werden.

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Aufgabenbeschreibung Vertrauensleute

 

Aufgaben:

  • Hören und sehen

  • Aufmerksam sein

  • Ansprechpartner/-in für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sein

  • zu Themen der sexualisierten Gewalt aufklären

  • im Bedarfsfall die Arbeit der Kinder- und Jugend-Schutzbeauftragten unterstützen

  • Beschwerden annehmen

 

Voraussetzung:

  • In der Abteilung aktiv und deshalb den Kindern und Jugendlichen vertraut sein – als Trainer/-in, Übungsleiter/-in, Betreuer/-in, mitarbeitende Eltern(-Teile)

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Die Ansprechpartner/-innen im TCR

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Lisa Wörner

Tel: +49 173 8752567

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Steffi Scheurle

Tel: +49 178 1452403

​​​​​​​​​​​​​​​​​​Verantwortung für Schutzbefohlene

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Führungszeugnis

Voraussetzung für die Ausübung von Trainings- und Betreuungsaufgaben im Kinder- und Jugendlichen-Sport ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, das alle fünf Jahre zu erneuern ist.

Diese Voraussetzung gilt auch für Personen, die nur vorübergehend helfen, beispielsweise bei Nichtbesetzung einer Trainer/-in-Stelle durch einen Elternteil. Nur kurze Vertretungen über bis zu vier Wochen fallen nicht darunter.

Erweiterte Führungszeugnisse stellen einen Ausschnitt des Bundeszentralregisters dar, sind je nach Wohnort des/r Antragstellers/-in bei der Stadt Rutesheim bzw. bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes zu beantragen und aufgrund der Gemeinnützigkeit der Sport- und Kulturvereinigung 1945 Rutesheim e. V. für den/die Antragssteller/-in kostenlos.

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Einstellungsgespräch

Gespräche zur Gewinnung von Übungsleitern/-innen, Trainern/-innen und Betreuer/-innen beinhalten grundsätzlich den Kinder- und Jugendschutz.

 

Abzuklären sind zumindest folgende Fragen:
Welche Haltung hat eine Bewerberin oder ein Bewerber zum Thema Schutz vor sexuellem Missbrauch? Wie offen ist er oder sie für Maßnahmen zur Missbrauchs-Prävention? Welche Erfahrungen gibt es dazu aus vorherigen Vereins-Tätigkeiten?

 

Nach dem Einstellungsgespräch:
Auch nach der Gewinnung der Person muss der Kinder- und Jugendschutz Gesprächsgegenstand bleiben. Es muss im Zusammenwirken mit den Kinder- und Jugendschutz -Beauftragten und den Vertrauensleuten Raum für kontinuierlichen Austausch, Fragen und Anregungen geben.

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Beschwerdeverfahren

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Wenn das Verhalten eines/r Erwachsenen nicht den Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzes entspricht, stehen die Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten und die Vertrauensleute bereit, diese Beschwerden entgegen zu nehmen.

Dies gilt für Kinder und Jugendliche, die in einer Weise von einem/r Erwachsenen behandelt (angesprochen und/oder angefasst) werden, die sie nicht wollen und die ihnen nicht gefällt.

Und das gilt für alle, die etwas beobachten, das nicht dem Ehrenkodex und den TCR-Verhaltensregeln entspricht.

Die Entgegennahme solcher Beschwerden und Hinweise gehört zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten und der Vertrauensleute.

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Umgang mit Missbrauchs- und -verdachtsfällen​

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Was ist zu tun, wenn im TCR ein Verdacht auf Kindesmissbrauch geäußert wird bzw. jemand eine verdächtige Beobachtung macht oder sich ein Kind, ein/e Jugendliche/r aufgrund eines erlebten Ereignisses meldet?
Wie zu reagieren ist, zeigen die folgenden Handlungsleitlinien. Sie weisen den Weg, um den ersten Schritt zum "Handeln" zu erleichtern und Maßnahmen zur Intervention einzuleiten.

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  1. Die beobachtende oder von einem/r Betroffenen/r angesprochene oder die betroffene Person informiert in jedem Fall die Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten und ggf. die Vertrauensleute der betroffenen Abteilung. Dieser Kreis übernimmt das weitere Vorgehen und informiert den Vorstand über den Verdachtsfall.

  2. Der Kontakt zu einer der Fachberatungsstellen ist durch die Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten herzustellen. Diese wird beim weiteren Vorgehen unterstützen:

    Stuttgarter Str. 17 71032 Böblingen
    Tel: 07031-222 066
    E-Mail: beratungsstelle@thamar.de
    Web-Seite: www.thamar.de
    Onlineberatung: thamarhilfeclick.de

    anonym und kostenlos Tel: 116111 montags – samstags von 14 - 20 Uhr.
    Web-Seite: nummergegenkummer.de

  3. Gemeinsam mit den Fachexperten werden die Vorwürfe analysiert, um das Gefährdungspotenzial abschätzen zu können und gezielte Schritte einzuleiten.

  4. Der Schutz des Kindes oder Jugendlichen steht im Mittelpunkt. Bestätigt sich ein Verdacht, muss das Opfer sofort vor weiteren Übergriffen geschützt werden, indem der Täter bzw. die Täterin suspendiert wird.

  5. Im Fall der Suspendierung müssen mit dem Täter/der Täterin Zusammenarbeitende informiert werden, damit der Ausschluss nicht unterlaufen werden kann. Informationen an unbeteiligte Dritte werden nicht weitergegeben.

  6. In Abstimmung mit den Fachexperten ist durch Kinder- und Jugendschutz-Beauftragte oder Vertrauensleute oder auch eine dem Opfer vertraute Person der Kontakt zum Opfer zu suchen. Wichtig: Zuhören und Vertrauen entgegenbringen. In keinem Fall darf ein Kind bedrängt werden.

  7. Alle Beobachtungen, Gespräche und Wahrnehmungen müssen schriftlich mit Datum und so detailliert wie möglich dokumentiert werden.

  8. Zur Dokumentation sind Handy-Aufnahmen in Ton und Bild erlaubt. Kinderschutz geht hier vor Datenschutz. Weisen das Kind bzw. der Jugendliche Verletzungen auf, dürfen die verletzten Körperstellen per Bild festgehalten werden.

  9. Mit den Fachexperten ist abzuwägen, ob und zu welchem Zeitpunkt die Erziehungsberechtigten des Opfers einbezogen werden, sofern nicht ein innerfamiliärer Verdacht besteht.

  10. Inwieweit das Opfer durch die beim TCR Zuständigen bei der Verarbeitung der Ereignisse unterstützt werden kann, ist ebenfalls mit den Fachexperten abzustimmen.

  11. Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen, ist wichtig, der zu Unrecht beschuldigten Person Maßnahmen zur Rehabilitation (Richtigstellung in Gremien und Gesprächsrunden, gegenüber Eltern) anzubieten.

  12. Bewusst und gezielt falsche Verdächtigungen werden mit Vereinsausschluss des/r Denunzianten/-in sanktioniert.

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Die Polizei unterstützt mit umfangreichen Informationen:

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Webseite: https://www.polizei-beratung.de

Broschüre: Missbrauch verhindern

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